Unsere ergotherapeutische Vorgehensweise bei Ihrer Behandlung richtet sich nach dem Prozessmodell des Kanadischen Modells, dem CCPF. Demnach nutzen wir folgende acht Aktionspunkte:
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Eintreten/ Initiieren:
Auf Basis einer ärztlichen Verordnung oder der Bitte um einen Vertrag und aufgrund der vorliegenden Betätigungsschwierigkeiten wird der ergotherapeutische Prozess begonnen.
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Rahmenbedingungen klären:
Nun beginnt die Zusammenarbeit zwischen Klient und Therapeut. Die weitere Zusammenarbeit baut auf den Werten und Erwartungen des Klienten auf, welche im Gespräch ermittelt werden. An dieser
Stelle setzen wir ein zielgerichtetes Interview, das COPM ein.
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Erheben/ Bewerten:
Im weiteren Verlauf nutzen wir adäquate Tests, professionelle Beobachtungen und Prüfungsmethoden. Eine gründliche Analyse und Einschätzung erlaubt es uns, personen-, umwelt- und
betätigungsbezogene Faktoren zu identifizieren, die den Betätigungsanliegen des Klienten zugrunde liegen. Empfehlungen sowie Ergebnisse werden besprochen sowie dokumentiert. Es wird nun
entweder ein Behandlungsplan entwickelt oder die Zusammenarbeit beendet, wenn wir mit Ihnen gemeinsam feststellen, dass keine Indikation für Ergotherapie besteht.
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Ziele setzen/ Planen:
Es werden gemeinsam vorrangige Betätigungsziele festgelegt und ein Behandlungsplan entwickelt. Hierbei beachten wir ressourcenbedingte, räumliche und zeitliche Voraussetzungen. Es ergibt sich
auch hier entweder die Umsetzung des Behandlungsplanes oder das Ende der Zusammenarbeit.
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Behandlungsplan umsetzen:
An dieser Stelle wird der Behandlungsplan umgesetzt und auch die Zusammenarbeit mit möglichen weiteren Beteiligten (Angehörige, Arbeitgeber usw.)gewinnt an Bedeutung.
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Verändern/ Überwachen:
Dieser Punkt beinhaltet die Prüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der laufenden Behandlung in Bezug auf die Betätigungsziele. Es können weitere Interessenvertretungen und/ oder
Einzelpersonen hinzukommen. Des Weiteren ist es möglich, dass weitere Betätigungsanliegen deutlich werden und der Behandlungsplan angepasst werden muss.
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Ergebnis bewerten:
Die Betätigungsziele werden nun wieder überprüft. Sind alle Betätigungsziele erreicht, wird die therapeutische Zusammenarbeit abgeschlossen. Wenn jedoch weiterführende Betätigungsprobleme
aufgetaucht sind, welche bearbeitet werden sollen, beginnt der therapeutische Prozess erneut. Wurden die Behandlungsziele nicht erreicht, stimmen Klient und Therapeut entweder einer
Überarbeitung sowie neuen Zielsetzung zu oder sie beenden die Zusammenarbeit.
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Abschließen/ Beenden:
Nach Bewertung der Ergebnisse werden diese miteinander besprochen und dokumentiert. Die Therapie wird gemeinsam beendet.