Unsere ergotherapeutische Vorgehensweise bei Ihrer Behandlung richtet sich nach dem Prozessmodell des Kanadischen Modells, dem CCPF. Dabei folgen wir diesen acht Aktionspunkten:
Eintreten/Initiieren:
Auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung oder des Wunsches nach einem Vertrag sowie aufgrund der vorliegenden Betätigungsschwierigkeiten beginnt der ergotherapeutische Prozess.
Rahmenbedingungen klären:
Die Zusammenarbeit zwischen Klientin und Therapeutin wird aufgebaut. Die weiteren Schritte basieren auf den Werten und Erwartungen der Klient*innen, die in einem Gespräch
ermittelt werden. Dabei setzen wir das zielgerichtete Interview, das COPM, ein.
Erheben/Bewerten:
Wir nutzen geeignete Tests, professionelle Beobachtungen und Bewertungstechniken. Eine gründliche Analyse ermöglicht es uns, personen-, umwelt- und betätigungsbezogene Faktoren zu
identifizieren, die den Betätigungsanliegen der Klient*innen zugrunde liegen. Ergebnisse und Empfehlungen werden besprochen und dokumentiert. Anschließend wird entweder ein
Behandlungsplan erstellt oder die Zusammenarbeit beendet, falls keine Indikation für Ergotherapie besteht.
Ziele setzen/Planen:
Gemeinsam legen wir vorrangige Betätigungsziele fest und entwickeln einen Behandlungsplan. Dabei berücksichtigen wir vorhandene Ressourcen, räumliche und zeitliche Voraussetzungen. Je
nach Bedarf erfolgt die Umsetzung des Behandlungsplans oder das Ende der Zusammenarbeit.
Behandlungsplan umsetzen:
Der Behandlungsplan wird nun umgesetzt. Die Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Personen (z. B. Angehörige, Arbeitgeber*innen) kann in diesem Schritt an Bedeutung gewinnen.
Verändern/Überwachen:
Die laufende Behandlung wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an die Betätigungsziele angepasst. Es können zusätzliche Interessenvertretungen oder Einzelpersonen hinzukommen.
Sollten weitere Betätigungsanliegen auftauchen, wird der Behandlungsplan entsprechend angepasst.
Ergebnis bewerten:
Die Betätigungsziele werden erneut überprüft. Wenn alle Ziele erreicht wurden, wird die Therapie abgeschlossen. Sollte es neue Betätigungsprobleme geben, beginnt der therapeutische
Prozess von vorne. Falls die Behandlungsziele nicht erreicht wurden, wird gemeinsam entschieden, ob neue Ziele gesetzt oder die Zusammenarbeit beendet wird.
Abschließen/Beenden:
Die Ergebnisse werden abschließend besprochen und dokumentiert. Die Therapie wird in gemeinsamer Absprache beendet.